Fördermöglichkeiten

Bundesagentur für Arbeit

Das Programm WeGeBAU der Bundesagentur für Arbeit richtet sich an ältere Arbeitnehmer (über 45 Jahre alt) oder gering qualifizierte Mitarbeiter in Unternehmen. Als gering qualifiziert gelten Arbeitnehmer, die über keinen Berufsabschluss verfügen oder mit einem Berufsabschluss seit mehr als 4 Jahren an-/ungelernt im Helferbereich tätig sind.
Das Programm bietet 2 Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung: die Erstattung der kompletten Weiterbildungskosten und für die Arbeitgeber der Geringqualifizierte zusätzlich einen Arbeitsentgeltzuschuss.
Voraussetzungen sind die Teilnahme an einer nach AZWV-zertifizierten Weiterbildungsmaßnahme innerhalb der Arbeitszeit bei Fortzahlung des vollen Arbeitsentgeltes.

Weiterführende Informationen erhalten Sie unter: www.arbeitsagentur.de
 

Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
-sogenanntes Meister-BAföG-

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) verfolgt das Ziel, Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen. Gefördert werden Fortbildungen, die gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem BBiG, auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht oder Abschlüsse an anerkannten Ergänzungsschulen auf der Grundlage staatlich genehmigter Prüfungsordnungen vorbereiten.
Die finanziellen Hilfen werden in Form von Zuschüssen und Darlehen in verschiedenen Anteilen gewährt, abhängig von der Durchführung der Weiterbildung in Voll- oder Teilzeit. Das Darlehen für Maßnahmekosten ist bei Tages- und berufsbegleitenden Lehrgängen vermögens- und einkommensunabhängig. Bei erfolgreicher Absolvierung der Weiterbildung werden 25 % des Darlehens erlassen.
Wir informieren Sie gern darüber, welche Bildungsmaßnahmen bei der Bamberger Akademie für Gesundheitsberufe und beim Bamberger Bildungszentrum für Altenhilfe Meister-BAföG förderungsfähig sind.

Weiterführende Informationen erhalten Sie unter: www.meister-bafoeg.info
 

Bildungsprämie / Prämiengutschein

Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert. Seit die Förderungen für das Jahr 2010 erhöht wurden, werden 50 % der Kursgebühren für berufliche Weiterbildung erstattet - bis zu einem Betrag von maximal 500 Euro. Anspruch haben Erwerbstätige und auch Selbständige, die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 25.600 € / Ehepaare 51.200 € haben. Der Prämiengutschein kann einmal jährlich bei einer der bundesweiten Beratungsstellen beantragt werden.
Ob eine Maßnahme unter die Förderfähigkeit fällt, erfahren Sie über die Hotline: 0800/2623 000 oder im persönlichen Prämienberatungsgespräch in einer der staatlichen Beratungsstellen im "Netzwerk der Bildungsprämie".

Weiterführende Informationen erhalten Sie unter: www.bildungspraemie.info/de
 

Begabtenförderung berufliche Bildung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

Im Rahmen des Programms Begabtenförderung berufliche Bildung werden mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung förderungswürdige Absolventen im Rahmen ihrer Qualifizierung und Weiterbildung gefördert.
Gefördert werden Maßnahmen, die dem Erwerb beruflicher Qualifikationen dienen, der Vorbereitung auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung sowie der Entwicklung allgemeiner persönlicher und sozialer Kompetenzen der Stipendiaten. Studiengänge an Fachhochschulen oder Universitäten werden nicht gefördert.
Der Antragsteller muss die Ausbildungsabschlussprüfung mit besser als gut (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote mindestens 1,9) bestanden haben oder 1., 2. oder Drittplatzierter in einem praktischen Leistungswettbewerb auf Bundes- bzw. Landesebene oder in einem internationalen Berufswettbewerb sein oder vom Ausbildungsbetrieb und der Berufsschule begründet vorgeschlagen werden und bei der Aufnahme in das Förderprogramm jünger als 25 Jahre alt sein.

Weiterführende Informationen: www.begabtenfoerderung.de